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Quelle: http://phainomena.de/2010/07/01/nichtraucherschutz-per-volksentscheid

Nichtraucherschutz per Volksentscheid?

Eine Verwunderung

Von Martin Ingenfeld am 1. Juli 2010 ·  Marginalie

Bayern sagt Nein

Plakat des Aktionsbündnisses „Bayern sagt NEIN!“

Zum Standardrepertoire politischer Rhetorik gehört hierzulande die Forderung nach einem Mehr an Demokratie. Und wer wollte dem Bestreben, Bürgerinnen und Bürger stärker an politischen Entscheidungen zu beteiligen, widersprechen? Zwar wurde das in der Schweiz per Volkabstimmung erlassene Bauverbot für Minarette in Deutschland scharf kritisiert, doch ließe unser Grundgesetz eine solche Beschränkung von Menschen- und Bürgerrechten ohnehin nicht zu. Deshalb ist es verwunderlich, dass konkrete Schritte zur Stärkung plebiszitärer Mechanismen auf Bundesebene nicht einmal zu ernsthafter Diskussion stehen. Gleichwohl bilden Volksbegehren und Volksentscheide auf kommunaler und Landesebene ein etabliertes politisches Instrument. Erst im vergangenen Jahr erreichte das – letztlich erfolglose – Berliner Volksbegehren Pro Reli bundesweite Aufmerksamkeit. In diesem Jahr ist es ein durch die bayerische Initiative Für echten Nichtraucherschutz! – eines der erfolgreichsten Volksbegehren der Nachkriegsgeschichte – erwirkter Volksentscheid, der den bayerischen Bürgern die Entscheidung in einer heiß diskutierten Sachfrage anempfiehlt: die über Rauchverbote in der Gastronomie.

Auf inhaltlicher Ebene vermag die von der ödp initiierte und von SPD, Grünen sowie zahlreichen Organisationen unterstützte Initiative Für echten Nichtraucherschutz! allerdings zu erstaunen. Ist es Ironie, dass nun die Volksgesetzgebung nicht etwa zur Wahrung bürgerlicher Freiheiten vor dem bevormundenden Zugriff des Staates dienen soll, sondern im Gegenteil dazu, Freiheitsbeschränkungen gegen den erklärten Willen der Regierung des Freistaats durchzusetzen?

Ein Rückblick

Anfang 2008 trat in Bayern ein vergleichsweise strenges Rauchverbot in Kraft, das Rauchen in der Gastronomie nahezu vollständig untersagte. Frucht einer inzwischen beinahe vergessenen Zweidrittelmehrheit der CSU, verursachte dieses Gesetz einigen Aufruhr bei Rauchern, Gastwirten und selbsternannten Verteidigern der Liberalitas Bavariae. Kulturleistungen wie der winterliche Straßen schmückende Heizpilz, der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur samt seiner eigenwilligen Deutung derselben sowie die Institution des „Raucher-Clubs“ sind auf diese Maßnahme zurückzuführen.

Nicht zuletzt mit dem paternalistischen Stil dieser Rauchverbotspolitik wurde die verheerende Wahlniederlage der CSU im Herbst 2008 in Verbindung gebracht – auch von der Regierungspartei selbst. Gemeinsam mit dem neuen, liberal affektierten Koalitionspartner entschloss man sich daher zu einer Revision des Gesundheitsschutzgesetzes, die im August 2009 in Kraft trat: Die Ausnahmeregelung für geschlossene Gesellschaften wurde wieder abgeschafft – das Ende der „Raucher-Clubs“ –, dafür die Einrichtung abgetrennter Raucher-Räume sowie das Rauchen in so genannten „getränkegeprägten Einraum-Gaststätten” wieder gestattet. In Diskos ist das Rauchen seitdem nur in separaten Räumen ohne Tanzfläche zugelassen. Ergebnis dieser wiederum von oben herab erlassenen Gesetzesänderung war nicht nur heillose Verwirrung, sondern der umgekehrte Ärger von Nichtrauchern und anderen, sich zum Gesundheitsschutz Dritter berufen Fühlenden, den sich verschiedene bayerische Oppositionsparteien – allen voran die kleine ödp – zu Nutze machten.

Deshalb dürfen die bayerischen Stimmbürger nun am 4. Juli dieses Jahres basisdemokratisch darüber befinden, ob sie die geltende Regelung aus dem Jahr 2009 beibehalten wollen oder den Vorschlag des Volksbegehrens bevorzugen. Zum Erfolg genügt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, ein bestimmtes Quorum aller Stimmberechtigten muss nicht erreicht werden – anders als etwa in Berlin, wo jedem Volksentscheid ein Grad demokratischer Zustimmung abverlangt wird, den nicht einmal die amtierende Regierung aufweisen kann (nämlich die Zustimmung mindestens eines Viertels der Stimmberechtigten).

Worum geht es eigentlich?

Helfen dürfte es den Befürwortern des Volksbegehrens, dass ein großer Teil der Bürger im Wust der Nichtraucher- bzw. Gesundheitsschutzgesetze schlicht den Überblick verloren hat. Wer lässt sich schon gerne seinen Restaurantbesuch durch Rauchschwaden vom Nebentisch vermießen? Allein, darum geht es gar nicht. Die jeweiligen Interessengruppen tragen noch zusätzlich zu dieser Desinformation bei: Während die einen mit ihren Plakaten den Eindruck erwecken, mit Rauchverboten ließe sich dem blau-weißen Himmel bzw. sauberer Luft näher kommen, imaginieren die anderen einen „Verbotsstaat Bayern“.

Bayern atmet auf

Plakat des Aktionsbündnisses „Volksentscheid
Nichtraucherschutz“

Solcher Aktionismus wird durch den Gegenstand der Abstimmung kaum gerechtfertigt. Allein die Tatsache, dass es sich um ein direktdemokratisches Verfahren handelt und um eine Initiative, die sich nach dem Modell David gegen Goliath verklären lässt – als Kampf gegen die Millionen der Tabakindustrie –, darf wohl kaum als Argument für die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung gelten. Und um saubere Luft in Restaurants geht es ohnehin nicht. Als ob man sich nicht als Nichtraucher schon heute geradezu bemühen müsste, um jenseits von Bahnhöfen und offenen Straßen noch von Tabakrauch belästigt zu werden! Der Autor dieser Zeilen muss einräumen, dass es ihm an Verständnis für die Nöte derer mangelt, die sich etwa versehentlich in die rauchgeschwängerte Luft einer „getränkegeprägten Einraum-Gaststätte“ verirrt haben oder ihre Currywurst ausgerechnet im abgetrennten Raucherbereich ihrer Stammkneipe verspeisen wollen, obwohl sie sich am Qualm stören. Ganz zu schweigen von den Bedürfnissen jener in der Gastronomie Beschäftigten, denen es nicht zuzumuten ist, ihrem Beruf in einem Raucherlokal nachzugehen, weshalb sie sich genötigt sehen, sich an der Hintertür die Füße in den Bauch zu stehen, um dort bei Wind und Wetter ihre Pausenzigarette zu rauchen. Und wäre es nicht sowieso sinnvoller, statt das Rauchen auch noch aus seinen letzten gastronomischen Reservaten zu vertreiben, etwas gegen die lästige Unvermeidlichkeit von Fußballübertragungen und „Public Viewings“ in Bars, Cafés und auf der Straße zu unternehmen?

Direktdemokratische Bürgerbevormundung

Immerhin eines hat das vorgeschlagene Gesetz für sich: Es ist konsequent und eindeutig. Es lässt keine Ausnahmen zu und es ist gerecht, insofern es niemanden willkürlich bevorzugt oder benachteiligt. Denn es ist ja nicht so – „Verbotsstaat“ hin oder her –, dass die geltende Rechtslage den Atem der Freiheitlichkeit atmete. Der Furor der Gegenkampagne zum Volksbegehren ist daher irritierend. Würde sich der Staat hier auf einmal mehr anmaßen als in anderen Zusammenhängen? Immerhin ist es wirklich nicht originell, der Politik eine Tendenz hin zu Bevormundung und Überwachung zu attestieren: der heillose Gegensatz von „Sicherheit“ und „Freiheit“ wird spätestens seit dem 11. September 2001 allerorten beschworen und auch zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit – vom Nationalen Aktionsplan „für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ bis hin zur Lebensmittelampel – stehen oft in der Kritik; sogar die Dystopien zukünftiger Gesundheitsdiktaturen sind bereits geschrieben.

Das ändert aber nichts am Gewicht solcher Bedenken. Im Zuge von Wirtschafts- und Finanzkrise hat das Zutrauen in die Regulationskraft des Staates zwar wieder zugenommen – wenn auch nur aus dem Grund, weil man den Segen der Privatisierung nicht mehr erkennen mag. Muss man es aber deshalb für richtig und notwendig halten, anderen Menschen vorzuschreiben, wie sich zu verhalten bzw. nicht zu verhalten haben, und den Staat dazu zwingen, genau das zu tun? Scheinbar genügt selbst die bislang praktizierte Bevormundung vielen Bürgern noch nicht, weshalb sie der tendenziell hysterischen Raucherdiskriminierung nun auch noch basisdemokratische Weihen verleihen wollen.

Ein Entscheidungsproblem

Am 4. Juli geht es allerdings nur um die Frage einer ausnahmenlosen Ausdehnung des bereits bestehenden Nichtraucherschutzes. In der Praxis des durchschnittlichen Nichtrauchers dürfte das kaum einen Unterschied machen. Es würde aber auch noch dem letzten Kneipenwirt bzw. -raucher untersagt, so weiterzumachen wie bisher. Vor die Tür gehen hat bekanntlich noch keinem geschadet.

Über die Gretchenfrage, wie unser Gemeinwesen mit individuell selbst- und fremdschädigendem Verhalten generell umgehen sollte, wird jedoch keine Entscheidung getroffen. Diese Frage wird nicht einmal diskutiert, denn damit würde man rasch zu Grundsätzlichem kommen. Es ist schließlich nichts weniger als verwunderlich, wenn eine Gesellschaft, die die Folgekosten solchen Verhaltens zu großen Teilen solidarisch trägt – beispielsweise die Behandlung von an Lungenkrebs erkrankten Rauchern – ein Interesse daran entwickelt, dass möglichst wenige Menschen – aktiv oder passiv – rauchen, und Maßnahmen ergreift, um das sicherzustellen. Dass sie damit gleichzeitig ein anderes ihrer Grundprinzipien, wenn nicht ihre Legitimationsgrundlage, unterläuft, ist unvermeidlich: dass sich nämlich das Gemeinwesen in die individuelle Lebensgestaltung der Bürger nicht einmischen sollte.

Diese Grundfragen bleiben unausgetragen. Stattdessen entfaltet sich so etwas wie eine plebiszitäre Posse, in der sich Befürworter wie Gegner eines verschärften Rauchverbots darum streiten, in welcher Weise politische Zwangsmaßnahmen basisdemokratisch abgesegnet werden sollen: in aller Konsequenz oder doch unter dem Feigenblatt diverser Ausnahmeregelungen? Der zur Abstimmung aufgerufene Bürger ist dazu genötigt, sowohl mit seiner „Ja“- wie auch mit seiner „Nein“-Stimme eine Politik zu unterstützen, die ihn tendenziell entmündigt. Eine Möglichkeit zur Enthaltung besteht nicht, und selbst mit einer ungültigen Stimme oder durch Nichtteilnahme kann sich der Wähler der Entscheidung nicht entziehen, allenfalls dem Ergebnis symbolisch Legitimität entziehen.

Es ist abzusehen, wohin die vorgeschlagene Neuregelung führen würde: Raucher gehen in Zukunft nach draußen oder sie rauchen privat (eine „Privatisierung“ der Raucherkneipe stünde ins Haus). Wer es aber halten würde wie bisher, der würde zum verwegenen Dissidenten, der aus anarchischem Geist oder schlichter Ignoranz gegen das Gesetz verstößt. Das wäre dann wohl ziviler Ungehorsam. Wie aber sieht ziviler Ungehorsam im Wahllokal aus?

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